Testbescheinigungen und Schulimpfungen
Informationen der Schulleitung – Info-Material der Bezirksregierung
Liebe Schulgemeinschaft,
ab sofort gilt: Alle „schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen”. Demnach stellen wir Bescheinigungen über die Testungen nur noch auf Nachfrage und für die Schülerinnen und Schüler aus Jahrgang 8 und der EPH aus, solange diese keinen neuen Schülerausweis erhalten haben.
Ab 2. September beginnen wir dann in den Räumen des GAT mit einem Schulimpfangebot für alle Schülerinnen und Schüler ab einem Alter von 12 Jahren, gemäß Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO). Für Kinder und Jugendliche zwischen 12-15 Jahren ist eine Einwilligung mindestens einer sorgeberechtigten Person erforderlich. Weitere Informationen folgen.
Ich lege die Impfung allen Betroffenen sehr ans Herz!
M. Kreitz
Info-Material der Bezirksregierung Köln zur Coronaschutzimpfung für Kinder und Jugendliche: