Elternvertretung
Im Schulgesetz NRW sind in § 72 die Zusammensetzung und die Aufgaben der Schulpflegschaft verankert.
Die Schulpflegschaft, die aus den Vorsitzenden der Klassen- bzw. Jahrgangsstufenpflegschaften sowie deren Stellvertretern und Stellvertreterinnen besteht, vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Dabei berät sie über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Von den Mitgliedern der Schulpflegschaft wird auch die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen gewählt.
Zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 wurde am GAT ein neues Schulpflegschaft-Team gewählt. Vorsitzender der Schulpflegschaft ist Dr. Hartmut Henk, als Stellvertreter bzw. Stellvertreterin wurden Sabine Blum, Bodo Dittmar und Andrea Söhngen gewählt.
Herr Dr. Henk und Herr Dittmar vertreten das GAT gleichzeitig in der ebenfalls zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 neu gegründeten Stadtschulpflegschaft Mechernich, in der Vertreter aller sechs Schulen im Stadtgebiet zusammengeschlossen haben, um den Interessen der Eltern gegenüber dem Schulträger eine Stimme zu verleihen. Hier die offizielle Mitteilung über die Gründung der Stadtschulpflegschaft Mechernich zum Nachlesen.
Sie erreichen die Schulpflegschaftdes GAT unter der Adresse . Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!