Elternvertretung • GAT
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Elternvertretung

Im Schulgesetz NRW sind in § 72 die Zusammensetzung und die Aufgaben der Schulpflegschaft verankert.

Die Schulpflegschaft, die aus den Vorsitzenden der Klassen- bzw. Jahrgangsstufenpflegschaften sowie deren Stellvertretern und Stellvertreterinnen besteht, vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Dabei berät sie über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Von den Mitgliedern der Schulpflegschaft wird auch die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen gewählt.

Im Schuljahr 2025/2026 besteht das Schulpflegschaftsteam aus dem Vorsitzenden Dr. Hartmut Henk, und den beiden stellvertretenden Vorsitzenden Simone Reifferscheidt und Mike Breitegger gewählt.

Herr Dr. Henk und Frau Reifferscheidt vertreten das GAT gleichzeitig in der Stadtschulpflegschaft Mechernich, in der Vertreter aller sechs Schulen im Stadtgebiet zusammengeschlossen haben, um den Interessen der Eltern gegenüber dem Schulträger eine Stimme zu verleihen.

Sie erreichen die Schulpflegschaft des GAT unter der Adresse . Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!