vom 23.02.2021
Tragepflicht einer medizinischen bzw. einer FFP2-Maske im Rahmen der Schülerbeförderung, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
Liebe Schüler*innen,
im Auftrag des Schulträgers, der Stadt Mechernich, möchten wir euch an dieser Stelle auf die Notwendigkeit des Tragens einer medizinischen Maske bzw. einer FFP2-Maske bei der Schülerbeförderung in Bus und Bahn hinweisen. Lediglich Schüler*innen unter 14 Jahren ist das Tragen einer Alltagsmaske in Ausnahmefällen gestattet, sofern eine medizinische Maske aufgrund der Passform nicht getragen werden kann.
Die Tragepflicht einer medizinischen Maske gilt ab sofort auch im Schulgebäude bzw. auf dem Schulgelände für die gesamte Schulgemeinschaft, es sei denn, Schüler*innen bis 14 Jahre (=Klasse 8) können diese wegen der Passform nicht tragen. Dann genügt eine Alltagsmaske. Medizinische Ausnahmen sind in eng begrenzten Einzelfällen möglich.
Herzliche Grüße
M. Kreitz
Foto: B. Karst